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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf Chefärzte und Krankenhäuser

    von RA und FA für ArbR und MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover, www.armedis.de

    | Am 09.11.2018 wurde das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) nach der zweiten und der dritten Lesung vonseiten des Deutschen Bundestags beschlossen. In diesem Gesetz, das zum 01.01.2019 in Kraft treten soll, finden sich einige Regelungen, die „Sprengstoff“ für das Verhältnis von Krankenhäusern und Krankenkassen bergen und die die Arbeit von Chefärzten beeinflussen. Einige der Regelungen und ihre Auswirkungen werden nachfolgend vorgestellt. |

    Neue und unterschiedliche Verjährungsregelungen

    Das PpSG regelt die Verjährung von Krankenhausvergütungsforderungen und Ansprüchen der Krankenkassen auf Rückzahlung von bereits geleisteten Vergütungen (aus welchem Rechtsgrund auch immer) zukünftig völlig neu.

     

    Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen und Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von bereits geleisteten Vergütungen verjähren nach einer neuen Vorschrift ‒ dem § 109 Abs. 5 SGB V ‒ in zwei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.