· Fachbeitrag · DRG-Abrechnung
Strukturprüfungen von Komplexcodes: Problemstellungen und Handlungsanweisungen
von RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen, www.armedis.de
| Im ersten Teil dieses Beitrags ( CB 06/2019, Seite 17 ) wurde der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Umständen es für ein Krankenhaus sinnvoll sein kann, Strukturprüfungen von Komplexcodes durchzuführen. Denn OPS-Strukturprüfungen sind für ein Krankenhaus herausfordernd und aufgrund des nicht geregelten Prüfablaufs mit erheblichem Konfliktpotential verbunden. Sollte sich ein Krankenhaus dennoch entscheiden, eine Strukturprüfung vorzunehmen, kann diese Entscheidung weitreichende Folgen haben, weshalb potenzielle Regelungslücken zugunsten der Kostenträger im Vorhinein zu schließen sind. Worauf Sie achten müssen, lesen Sie im folgenden Beitrag |
Umfang der Strukturprüfung festlegen
Die OPS-Codes beinhalten zunehmend Hinweise und Mindestmerkmale, die sich nicht auf den Einzelfall, sondern auf strukturelle Voraussetzungen des Krankenhauses ‒ respektive der einschlägigen Fachabteilung ‒ beziehen. Um die ohnehin schon ausufernden Einzelfallprüfungen zu regulieren, ist es daher aus Praktikabilitätsgründen sinnvoll, die strukturellen Mindestmerkmale/Hinweise des betreffenden Komplexcodes in Abstimmung mit den Kostenträgern zu benennen.
Denn nur durch die positive Beschreibung der zu prüfenden Strukturmerkmale kann verhindert werden, dass
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