· Fachbeitrag · Personalmanagement
So organisieren Sie die Arbeit auf Abruf bei Minijobs rechtssicher
von RAin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| „Minijobs ohne geregelte Arbeitszeiten sind seit dem 1.1.19 sozialversicherungspflichtig“ heißt es in den Medien. AK stellt Ihnen die neue Rechtslage dar und gibt Tipps, wie Sie als Arbeitgeber Arbeit auf Abruf bei Minijobs in der Rechtsanwaltskanzlei rechtssicher durchführen. |
1. Neue Rechtslage seit 1.1.19
Arbeit auf Abruf liegt nur vor, wenn nicht nur die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden schwankt, sondern auch das dem Arbeitnehmer zu zahlende Entgelt.
Zum 1.1.19 hat sich die Rechtslage der Arbeit auf Abruf im Rahmen von Minijobs geändert. Minijobber gelten rechtlich als Teilzeitbeschäftigte, sodass sich die geänderte Rechtslage überwiegend in § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) niederschlägt. Die Neufassung des § 12 TzBfG enthält drei wichtige Neuerungen:
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