· Fachbeitrag · Corona-Krise
Zweites Pandemie-Gesetz beschlossen: Das sind die Folgen für Gläubiger
| Das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (sog. Pandemie-Gesetz; (BT-Drucksache 19/18967) ist im Wesentlichen am 23.5.20 in Kraft getreten. Der folgende Beitrag klärt auf, was dies für Gläubiger bedeutet. |
1. Erhöhung von Kurzarbeitergeld
Wer länger in Kurzarbeit muss, soll stärker vor Lohneinbußen bewahrt werden. Bisher beläuft sich das Kurzarbeitergeld auf 60 Prozent des letzten Nettolohns bzw. 67 Prozent bei Personen mit Kindern. Nun sind es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent oder 77 Prozent − ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent. Gezählt wird rückwirkend ab März 2020.
Wer also seitdem auf mindestens 50 Prozent Kurzarbeit war, bekommt ab Juli mehr Geld, die zweite Erhöhungsstufe würde dann ab Oktober greifen. Die Regelung läuft Ende des Jahres wieder aus.
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