· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Chefarzt und Facharzt im MVZ: Kündigungsschutz bei verbundenen Anstellungsverhältnissen
von RA, FA MedR und ArbR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, kanzlei-am-aerztehaus.de
| Manche Chefärzte sind gleichzeitig als Fachärzte in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) angestellt. Eine einheitliche Betriebsorganisation von Krankenhausträger und MVZ, wie etwa eine gemeinsame räumliche Unterbringung, derselbe Geschäftsführer sowie derselbe Internetauftritt, sprechen dafür, dass die Arbeitsabläufe beider Unternehmen miteinander verknüpft und einheitlich organisiert sind. Wird eines der beiden Arbeitsverhältnisse des Chefarztes gekündigt, kann dies dazu führen, dass das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für beide Arbeitsverhältnisse gilt. |
Sachverhalt
Der Chefarzt ‒ Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Orthopädie/Unfallchirurgie ‒ war in zwei miteinander verbundenen Anstellungsverhältnissen beschäftigt:
- Er war zum einen Leitender Arzt des Bereichs „Rehabilitationsmedizin“ in einem Krankenhaus. Der zugrunde liegende Chefarztvertrag enthielt eine Probezeitregelung.
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