· Fachbeitrag · Testamentsvollstreckung
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen verzögerter Abwicklung des Nachlasses
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a.D., Vallendar
| Das OLG Naumburg hat entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker (TV) auf Antrag eines Miterben entlassen werden kann, wenn der TV dieErbauseinandersetzung und insbesondere auch das Erbschaftsteuerverfahren nicht in angemessener Zeit zum Abschluss bringt. |
Sachverhalt
Ehegatten hatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben des Erstversterbenden eingesetzt und den Letztlebenden vonallen Beschränkungen in der Verfügung über den Nachlass befreit. Für den Fall, dass der Letztlebende von der Möglichkeit der letztwilligen Verfügungkeinen Gebrauch macht, setzten sie ihre beiden Pflegekinder je zur Hälfte als Schlusserben ein. Zugleich bestimmten sie verschiedene Vermächtnisse und einen TV. Nach dem Tod des Ehemanns machte die überlebende Ehegattinkeinen Gebrauch von der ihr erteilten Befreiung. Das Testament wurde nach ihrem Tod im Jahr 2015 (nochmals) eröffnet. Der TV beantragte die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, welches ihm nach der Anhörung der beiden Miterbinnen erteilt wurde. Sodann nahm er seine Tätigkeit auf.
Im Jahr 2017 stellte eine der Miterbinnen einen Antrag auf Entlassung des TV. Das Nachlassgericht stellte im Entlassungsverfahren zwar mehrere Pflichtverletzungen des TV fest, weil einzelne Maßnahmen eine nicht mehr tolerierbare zeitliche Dauer in Anspruch nahmen und auch die Auskunftserteilung gegenüber dem Nachlassgericht erheblich verzögert war. Für einen dieEntlassung rechtfertigenden wichtigen Grund reiche dies aber noch nicht.
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