· BMV-Z
PAR-Verlängerung: So füllen Sie den neuen PAR-Vordruck 5d der Anlage 14a BMV-Z richtig aus
| Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat ihre Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über die Inhalte des Antrags auf Verlängerung der UPT (PAR-Vordruck 5d der Anlage 14a BMV-Z) abgeschlossen. Das teilte die KZBV am 19.10.2022 per Rundschreiben mit. Inzwischen hat die KZBV neben dem Vordruck (online unter iww.de/s7209 ) auch eine Bedienungsanleitung veröffentlicht (online unter iww.de/s7210 ). AAZ fasst zusammen, was Zahnärzte für die Nutzung des neuen Vordrucks wissen müssen. |
Es gibt keinen Papiervordruck mehr
Bei dem Vordruck handelt sich um ein beschreibbares PDF-Formular. Da die Anträge ab dem 01.01.2023 im Rahmen des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (EBZ; siehe weiterführende Hinweise) papierlos elektronisch an die Krankenkasse zu versenden sind (vgl. AAZ 07/2022, Seite 2 f.), wurde ausdrücklich auf eine vorgedruckte Papierversion verzichtet. Die KZVen werden beide Unterlagen den Zahnarztpraxen zur Verfügung stellen. Parallel wird die KZBV den Vordruck auch an alle Softwarehersteller weiterleiten, damit diese das Formular in die Praxisverwaltungssysteme integrieren können.
Antrag auf Verlängerung und Fortführung der UPT
Die KZBV weist darauf hin, dass die Verlängerungsanträge im zeitlichen Zusammenhang mit der letzten UPT-Leistung gestellt werden sollen. Der Verlängerungszeitpunkt beginne demnach
- mit dem Tag der Kostenübernahmeerklärung,
- frühestens jedoch am Tag nach Ablauf der zweijährigen UPT-Phase.
Eine Verlängerung der PAR unterliegt wieder dem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen. Evtl. ist auch wieder eine Begutachtung möglich.
PRAXISTIPP | Beginnen Sie mit der Fortführung der UPT über den Zwei-Jahres-Zeitraum hinaus daher auch erst dann, wenn die Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers vorliegt. Per EBZ dürfte diese wesentlich schneller in die Praxis zurückkommen als beim bisherigen Papierverfahren. |
Bedienungsanleitung
Die von der KZBV bereitgestellte Bedienungsanleitung erläutert die wichtigsten Felder des Antragsvordrucks. Die folgenden Ausführungen stützen sich auf diese Bedienungsanleitung. Der Einfachheit halber ist der Antragsvordruck in diesem Beitrag auszugsweise wiedergegeben. Die Erläuterungen stehen jeweils unter dem entsprechenden Vordrucksausschnitt.
Parodontalstatus vom: In dieses Feld ist das Datum des Parodontalstatus aus dem ursprünglichen PAR-Antrag einzutragen.
Grad (Progression) nach PAR-Status: Hier ist derjenige Grad anzugeben, der im ursprünglichen PAR-Antrag an die Kasse übermittelt wurde. Dazu ist das zutreffende Feld anzukreuzen.
Datum der ersten UPT-Leistung: In dieses Feld soll das Datum der ersten erbrachten UPT-Leistung eingetragen werden.
Zähne mit behandlungsbedürftigen Parodontien mit Sondierungstiefen ≥ 4 mm und Sondierungsbluten oder mit Sondierungstiefen ≥ 5 mm: In das Textfeld sind die betreffenden Zähne einzugeben.
Angaben zum beantragten Verlängerungszeitraum: Nach der PAR-Richtlinie darf die Verlängerung der UPT-Maßnahmen in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern. Sofern der Regelfall zutrifft, wählt man das erste Ankreuzfeld (… 6 Monate) aus.
In Ausnahmefällen kann bei entsprechender Begründung eine über sechs Monate hinausgehende Verlängerung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der längere Zeitraum aus praktischen, nicht zahnmedizinischen Gründen (z. B. Auslandsaufenthalt oder längere Erkrankung des Patienten) erforderlich ist. In diesem Fall ist das zweite Ankreuzfeld auszuwählen und man trägt die Gesamtverlängerungszeit in Monaten (z. B. die Zahl 9 oder 12) in das dafür vorgesehene Feld ein. Eine Begründung wird im Anschluss in das darunterliegende Textfeld eingetragen.
Datum, Unterschrift und Stempel des Zahnarztes: Das Stempelfeld kann am Bildschirm mit den Daten des Praxisstempels und dem Tagesdatum versehen werden. Alternativ sind die Einträge nach dem Ausdruck des ausgefüllten PDF-Formulars auf Blankopapier durch Stempelabdruck und Eintrag des Datums vorzunehmen.
Der Antrag ist zu unterscheiben und der Krankenkasse in Papierform zuzuleiten; eine Versendung der Datei per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Insofern stellt diese Papiervariante nur eine Übergangslösung dar, bis sich das EBZ flächendeckend durchgesetzt hat.
Abspeichern des Formulars: Es wird empfohlen, das ausgefüllte Formular als PDF-Datei unter neuem Namen für die Unterlagen in der Praxis abzuspeichern.
Weiterführende Hinweise
- Einführung des EBZ zum 01.07.2022 ‒ digitales Antragsverfahren und aktueller Zeitplan (AAZ 07/2022, Seite 2 f.)
- AAZ-Sonderausgabe: EBZ seit dem 01.07.2022 (PDF, 24 Seiten, Abruf-Nr. 48545081)
- AAZ-Sonderausgabe: Neues zur PAR-Abrechnung (PDF, 24 Seiten Abruf-Nr. 48023542)
- AAZ-Sonderausgabe: Neue PAR-Abrechnung optimal umsetzen ‒ so geht‘s (PDF, 32 Seiten, Abruf-Nr. 47715640)