03.05.2023 · Fachbeitrag · Wahlleistungen
Physikalische Therapie: Welche Anforderungen gelten bei Wahlleistungen an behandelnde Ärzte?
| Frage: „In unserer Unfallchirurgie werden u. a. Leistungen der physikalischen Therapie erbracht. Bei Privatpatienten können die Leistungen nur abgerechnet werden wenn der Chefarzt die Zusatzbezeichnung ‚Physikalische Therapie‘ oder durch die Gebietsbezeichnung ‚Facharzt für physikalische und rehabilitative Medizin‘ qualifiziert ist. Wenn in der Abteilung ein Facharzt mit dieser Qualifikation arbeitet, können dann die Leistungen nach fachlicher Weisung vom Chefarzt abgerechnet werden? Muss der Facharzt, der in der Unfallchirurgie angestellt ist, in der Wahlarztkette aufgeführt sein? Und muss der Arzt, der die Zusatzbezeichnung ‚Physikalische Therapie‘ hat, in der Klinik angestellt sein, oder kann er seine Leistungen auch als externer Arzt abrechnen?“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig