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  • 90 Treffer für »Einzelfall entschieden, dass der Versicher die Mietwagenkosten erstatten muss«
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    31.08.2023 · Downloads allgemein aus VA · Zivilrecht · Unfallschadensrecht

    Dauer des Ausfallschadens – Klagebegründung

    Mit dem Textbaustein begründen Sie die Dauer des Ausfallschadens wegen Wartens auf das Gutachten, wegen mangelnder Liquidität des Geschädigten, wegen der nicht bestehenden Pflicht des Geschädigten zur Vorfinanzierung bzw. mit dem vom Schädiger zu tragenden Werkstattrisiko.  > lesen

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    24.04.2023 · Sonderausgaben aus VA · Zivilrecht · Unfallschadensrecht

    Die Abrechnung von Schadenspositionen: So wehren Sie Kürzungen erfolgreich ab

    Die Abrechnung von Schadenspositionen bietet nach wie vor eine Menge Fallstricke. Gerade Haftpflichtversicherer lassen sich immer wieder neue Ideen einfallen, wie sie die Ersatzansprüche des Geschädigten kürzen können. Mit dieser Sonderausgabe möchten wir Ihnen die Arbeit erleichtern und Ihnen praxistaugliche Informationen und Übersichten an die Hand geben.  > lesen

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    27.06.2023 · Musterformulierungen aus VA · Zivilrecht · Unfallschadensrecht

    "Mietwagen nicht als Mietwagen zugelassen"

    Es kommt für die Erstattung der Mietwagenkosten nicht darauf an, dass das dem Kläger/der Klägerin als Mietwagen zur Verfügung gestellte Fahrzeug nicht den Aufdruck „Vermietfahrzeug für Selbstfahrer“ in der Zulassungsbescheinigung trägt.Der Beitrag liefert die passende Argumentation.  > lesen

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    05.05.2021 · Nachricht aus VA · Unfallshcadensregulierung

    Mietwagenkosten auch ohne Ersatzbeschaffung

    Auch wenn der Geschädigte nach dem Unfall mit Totalschaden keinen anderen Pkw kauft, muss der Versicherer die Mietwagenkosten erstatten, soweit er den Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug sinnvoll erklären kann. Es kann nicht daraus geschlossen werden, dass ein Nutzungswille fehlt, entschied jetzt das Amtsgericht Bochum. > lesen

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    18.07.2022 · Fachbeitrag aus VA · Abschleppkosten

    Gesamtübersicht: Mit diesen Argumenten sind Sie bei den Abschleppkosten auf der sicheren Seite

    Die typische Abschleppsituation ist eine Not- und Eilsituation. Der Geschädigte hat in den meisten Fällen keine Chance, auf die Höhe der entstehenden Abschleppkosten Einfluss zu nehmen. Damit sind sie nach den Regeln des subjektbezogenen Schadenbegriffs in der entstandenen Höhe zu erstatten. Die einzige Ausnahme mag sein, dass die Abschleppkosten laienerkennbar überhöht sind. Doch was weiß der Laie von angemessenen Abschleppkosten?  > lesen

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