· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Auswirkungen der Legalisierung von Cannabis für den Straßenverkehr
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg
| Am 1.4.24 ist das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz ‒ CanG)“ v. 27.3.24 in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 109). Dies hat den Besitz und Konsum von Cannabis teilweise freigegeben (s. den Überblick von Hillenbrand StRR 5/2024, 5). Für Änderungen/Auswirkungen auf den Straßenverkehr gilt: |
- Änderungen/Auswirkungen haben sich durch die gesetzlichen Neuregelungen grundsätzlich nicht ergeben. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist nach wie vor strafbar nach § 316 StGB. Auch für die Drogenfahrt nach § 24a StVG ergeben sich (derzeit noch) keine Änderungen.
- § 44 KCanG enthält/enthielt jedoch einen Auftrag vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr an eine eingesetzte interdisziplinäre Arbeitsgruppe. Danach war bis zum 31.3.24 der Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol im Blut vorzuschlagen, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr nicht mehr regelmäßig gewährleistet ist. In Umsetzung dieses Auftrags hat die Expertengruppe am 28.3.24 vorgeschlagen, in § 24a StVG einen gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum zu verankern.
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