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  • 17.07.2024 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Änderungen im Straßenverkehrsrecht infolge das KCanG – u. a. neuer THC-Grenzwert

    | Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hatte eine Arbeitsgruppe beauftragt, den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut vorzuschlagen, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist. Die unabhängige Expertenarbeitsgruppe hat für § 24a StVG u. a. einen gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Der Gesetzgeber hat durch das „6. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ diese Vorgabe inzwischen umgesetzt und Änderungen im StVG und in der FeV sowie im Bußgeldkatalog vorgenommen. Wir stellen Ihnen diese Änderungen in einem ersten Überblick vor. |