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Bundesrat entscheidet über Änderungen im Straßenverkehr
| Der Bundesrat entscheidet am 14.2.20 über umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung, die die Bundesregierung im November letzten Jahres beschlossen hatte. Ihr Ziel ist es, sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördern. |
1. Mehr Sicherheit für den Radverkehr
Insbesondere das Radfahren soll sicherer werden. Die Bundesregierung plant dazu unter anderem, den Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge auf 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts festzuschreiben.
Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr soll ein generelles Halteverbot gelten. Künftig sind eigene Fahrradzonen und Grünpfeile ausschließlich für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich.
2. Höhere Bußgelder für Falschparker
Flankierend möchte die Bundesregierung den Bußgeldkatalog anpassen. Teurer werden nach dem Verordnungsentwurf insbesondere die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr; ebenso das Parken auf Geh- und Radwegen. Künftig könnten bis zu 100 EUR Strafe anfallen.
3. Vorteile für Carsharing
Neben dem Radverkehr will die Bundesregierung auch die Nutzung von Fahrgemeinschaften für eine klimafreundlichere Mobilität vorantreiben. Sie schlägt daher die Freigabe von Busspuren auch für Pkw mit mindestens drei Personen sowie Parkvorrechte für Carsharing-Fahrzeugen vor.