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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    EU-Regelungsentwurf für Zugriff auf fahrzeugeigene Daten

    | Die Regelung des Zugriffs auf fahrzeugeigene Daten wird nach Aussage der EU-Kommission als prioritäre Maßnahme für das Jahr 2023 betrachtet. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6327) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6139) mit. Die Veröffentlichung der Folgenabschätzung und eines Regelungsentwurfs sei seitens der EU-Kommission für das zweite Quartal 2023 angekündigt worden. |

     

    Die Bundesregierung setze sich für faire und wettbewerbliche Rahmenbedingungen ein, die die berechtigten Interessen der Verbraucher und Unternehmen berücksichtigen und jeglichen Sicherheitsrisiken angemessen begegnen, heißt es in der Antwort weiter. Mit Blick auf die unterschiedlichen technischen und rechtlichen Ideen und Konzepte zum Zugang zu Fahrzeugdaten werde sie die Vorschläge der EU-Kommission prüfen und sich positionieren, „sobald diese vorliegen“.

     

    Zur Beantwortung der Frage, ob es Überlegungen gibt, das Mobilitätsdatengesetz im Interesse einer nationalen Lösung um die Fahrzeugdaten zu erweitern, schreibt die Regierung: Regelungsgegenstand des Mobilitätsdatengesetzes sei die Ermöglichung der inter- und multimodalen Reiseplanung und der Verbesserung der Verkehrsplanung und -steuerung. Fahrzeugdaten seien nur insoweit Gegenstand des Mobilitätsdatengesetzes, als sie auf die genannte Zielerreichung einzahlen - beispielsweise indem sie Informationen zu Witterungs- und Verkehrsverhältnissen enthalten. „Wettbewerbs- und marktrelevante Regelungen zum Zugriff auf Fahrzeugdaten sind hiervon zu unterscheiden und werden nicht Gegenstand des Mobilitätsdatengesetzes sein“, macht die Bundesregierung deutlich.

     

    Quelle | hib ‒ heute im bundestag Nr. 287

    Quelle: ID 49413385