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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

    | Die Erweiterung der Führerscheinklasse B auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen ist laut Bundesregierung derzeit aus EU-rechtlichen Gründen nicht möglich. Sie werde auch nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen zur neuen 4. EU-Führerscheinrichtlinie voraussichtlich nicht möglich werden, heißt es in der Antwort der Regierung (20/10074) auf eine Kleine Anfrage (20/9938). |

     

    Dem Vorschlag zur Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 4,25 Tonnen für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, sofern die Fahrerlaubnis der Klasse B schon zwei Jahre besteht, hätten die EU-Mitgliedstaaten mit der Allgemeinen Ausrichtung am 4.12.23 indes mehrheitlich zugestimmt, schreibt die Bundesregierung. Sie begrüße grundsätzlich die die Fahrerlaubnisklasse B betreffenden Sonderregelungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, um technisch bedingte Gewichtsnachteile auszugleichen, sowie die Sonderregelungen für Wohnmobile und Krankenwagen, heißt es weiter. Wünschenswert wäre aus Regierungssicht eine Regelung auch für Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz.

     

    Mit Blick auf die Einführung des digitalen Führerscheins teilt die Bundesregierung mit, dass derzeit auf mehreren Ebenen, sowohl national wie auch auf EU-Ebene, an dessen Einführung gearbeitet werde. Ein konkretes Datum für die Einführung des digitalen Führerscheins in Deutschland stehe noch nicht fest, „da der Vorschlag für eine neue 4. EU-Führerscheinrichtlinie sowie die damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte Rahmenbedingungen, technische Details und Umsetzungsfristen für den digitalen Führerschein enthalten werden“. Die Einführung bedürfe insbesondere einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), schreibt die Regierung.

     

    Quelle | hib ‒ heute im bundestag Nr. 48

     

    Quelle: ID 49884061