01.05.2004 · Fachbeitrag · Absehen vom Fahrverbot
Ausführungen im Urteil
| Bei der Verhängung eines Fahrverbotes muss den Ausführungen des Tatrichters folgendes zu entnehmen sein: Er muss sich der Möglichkeit bewusst gewesen sein, ob nicht allein deshalb von der Verhängung des Fahrverbots abgesehen werden konnte, weil bei dem Betroffenen der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch durch eine (weitere) Erhöhung der festgesetzten Geldbuße hätte erreicht werden können (OLG Hamm 12.2.04, 2 Ss OWi 12/04, Abruf-Nr. 040768). |
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