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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Absehen vom Fahrverbot

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung aus Sorge um schwangere Ehefrau

    | Überschreitet ein Ehemann aus Sorge um seine in den Wehen liegende Ehefrau die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 42 km/h, kann eine grobe Pflichtverletzung nach § 25 Abs. 1 StVG zu verneinen sein und von einem Fahrverbot abgesehen werden (OLG Karlsruhe 28.12.01, 2 Ss 33/01). (Abruf-Nr. 020150) |