01.10.2002 · Fachbeitrag · Abstandsmessung
Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen
| Bei einer durch Nachfahren festgestellten Abstandsunterschreitung muss sich aus dem tatrichterlichen Urteil ergeben, über welche Strecke sich das Messfahrzeug schräg versetzt auf dem rechten Fahrbahnstreifen hinter dem Fahrzeug des Betroffenen befunden hat (OLG Düsseldorf 11.7.02, 2a Ss (OWi) 107/02 - (OWi) 30/02 II, rkr.). (Abruf-Nr. 021137) |
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