01.03.2004 · Fachbeitrag · Amtshaftung
BGH zur winterlichen Räum- und Streupflicht bei Fuß- und Radweg
| Einem Radfahrer, der auf einem innerhalb geschlossener Ortschaft gelegenen gemeinsamen Fuß- und Radweg infolge Glatteises zu Fall kommt, können Amtshaftungsansprüche wegen Verletzung der winterlichen Räum- und Streupflicht gegen die sicherungspflichtige Gemeinde auch dann zustehen, wenn dieser Weg nur deshalb geräumt oder gestreut werden muss, weil es sich auch und gerade um einen Gehweg handelt (BGH 9.10.03, III ZR 8/03; NJW 03, 3622 = NZV 03, 570; Abruf-Nr. 032437). |
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