01.04.2000 · Fachbeitrag · Anwaltsgebühren/Strafverfahren
Bewertung der Tätigkeit des Nebenklägers
| Frage: Meine Mandantin war in einem Strafverfahren Nebenklägerin. Ich habe die Festsetzung meiner Gebühren beantragt, nachdem der Angeklagte verurteilt worden ist. Der Rechtspfleger hat diese bei der Festsetzung ohne nähere Begründung pauschal auf 75 Prozent der Höchstgebühren des Wahlanwalts beschränkt. Ist das zulässig? |
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