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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Atemalkoholmessung

    Erforderlicher Umfang der Feststellungen

    | Bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration mit dem Messgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential MK 3 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren i.S.d. BGH-Rechtsprechung. Das bedeutet: Wenn weder der Betroffene noch andere Verfahrensbetei-ligte Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Messgerätes geltend machen, reichen grundsätzlich die Mitteilung der Meßmethode und des ermittelten Messwertes (OLG Düsseldorf 3.6.02, 2a Ss (OWi) 92/02 - (OWi) 33/02 III, rkr.). (Abruf-Nr. 021150) |