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  • 24.05.2011 | Ausländische Fahrerlaubnis

    Erkundigungspflicht hinsichtlich der Gültigkeit

    Den Inhaber einer nach einem Fahrerlaubnisentzug ausgestellten tschechischen Fahrerlaubnis trifft eine Erkundigungspflicht bezüglich der Gültigkeit der Fahrerlaubnis in Deutschland (OLG Koblenz 7.2.11, 2 Ss 222/10, Abruf-Nr. 111566).

     

    Praxishinweis

    Ausländische Fahrerlaubnis und kein Ende. Hier zur Frage der Fahrlässigkeit im Rahmen des § 21 StVG. Das OLG hat diese bejaht, weil der Angeklagte ein Fahrzeug im Bundesgebiet geführt hat, ohne sich zuvor nach der Gültigkeit seiner in Tschechien ausgestellten Fahrerlaubnis erkundigt zu haben. Das habe sich aber schon deshalb aufdrängen müssen, weil der Erwerb der tschechischen Fahrerlaubnis offensichtlich der Umgehung der strengen Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland nach Ablauf einer verhängten Fahrerlaubnissperre dienen sollte. Unter diesen Umständen sei eine Erkundigungspflicht unabweisbar. Einen Verbotsirrtum (vgl. dazu u.a. OLG Oldenburg VA 10, 123) hat das OLG verneint. Dabei hat es vornehmlich darauf abgestellt, dass die Angeklagte bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft gewesen ist.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 103 | ID 145179