19.02.2009 | Ausländische Fahrerlaubnis
Erwerb einer ausländischen
Fahrerlaubnis während der Sperrfrist
Eine von einer Behörde der Tschechischen Republik für einen Deutschen mit Wohnsitz im Inland während des Laufs einer von einem deutschen Gericht verhängten Sperrfrist erteilte EU-Fahrerlaubnis berechtigt auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland (OLG Celle 1.12.08, 32 Ss 193/08, Abruf-Nr. 090387). |
Praxishinweis
Das OLG hat sich ausdrücklich der Auffassung des EuGH (3.7.08, C-225/07, VA 09, 12, Abruf-Nr. 083909) angeschlossen. Mit dieser Entscheidung sei die Streitfrage, ob eine während des Laufs einer Sperrfrist im Ausland erworbene Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik anzuerkennen ist, erledigt.
Mit der Neuregelung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum 19.1.09 werden ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die ab dann ausgestellt werden, künftig in der Bundesrepublik nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor hier die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte entzogen wurde.
Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 48 | ID 124555