22.12.2010 | Autokauf
Die wichtigsten Entscheidungen 2010
von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen
Im Anschluss an die Übersicht in VA 10, 24 ff. geben wir einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen zum Neu- und Gebrauchtwagenkauf aus dem vergangenen Jahr, wie gewohnt nach Stichworten sortiert.
Rechtsprechungsübersicht: Autokauf 2010 von A bis Z |
AGB: Dazu, unter welchen Voraussetzungen Bedingungen in einem Mustervertrag für den Privatverkauf gestellt i.S.d. § 305 BGB sind, BGH VA 10, 59.
Agenturgeschäft: bejaht und für zulässig erachtet von KG DAR 10, 521.
Alter: Mit der Bezeichnung „Vorführwagen“ ist i.d.R. keine Vereinbarung über ein bestimmtes Fahrzeugalter verbunden (BGH VA 10, 181 - Wohnmobil).
Aufklärungspflicht:
Beschaffenheitsgarantie: verneint für uneingeschränkte mündliche „Unfallfrei“-Angabe bei eingeschränkter Formularklausel im Rahmen eines B2B-Geschäfts (OLG München 29.9.10, 20 U 2761/10, Abruf-Nr. 103718).
Beschaffenheitsvereinbarung: Der formularvertragliche Zusatz „soweit bekannt“ im Kontext „Vorbesitzer“ ist nur eine Wissensmitteilung, keine Beschaffenheitsangabe (BGH 2.11.10, VIII ZR 287/09, Abruf-Nr. 104102). „Bastlerfahrzeug“ bei einem eBay-Kauf ist keine Beschaffenheitsvereinbarung, nur der Versuch eines Gewährleistungsausschlusses (LG Hamburg 26.3.10, 322 O 222/09, Abruf-Nr. 104103). Angaben im Internet bzw. auf einem im Pkw befindlichen Internetausdruck (hier: ABS) = Beschaffenheitsvereinbarung auch ohne Aufnahme in den Kaufvertrag (LG Karlsruhe DAR 10, 528); zur Absprache „Ölwechsel vor Auslieferung“ und zu einem Fehler der vom Verkäufer beauftragten Werkstatt s. AG Heidenheim 29.1.10, 1 C 1012/09, Abruf-Nr. 101158.
Beweisverfahren, selbstständiges: Zum rechtlichen Interesse und zur örtlichen Zuständigkeit OLG Brandenburg (8.6.10, 3 W 58/09, Abruf-Nr. 103936). Es genügt, dass der Antragsteller lediglich die Symptome des gerügten Mangels vorträgt, zu den Mangelursachen muss er sich nicht erklären (OLG Celle 17.9.10, 6 W 150/10, Abruf-Nr. 103548 - Bausache). Beseitigt der Händler mit Zustimmung des Käufers den Mangel, bevor der SV tätig geworden ist, und teilt der Käufer daraufhin dem Gericht mit, die Sache sei erledigt, kann ausnahmsweise eine Kostenentscheidung in Betracht kommen (BGH 21.9.10, VIII ZB 73/09, Abruf-Nr. 104104). Dazu und zum Streitwert auch OLG Saarbrücken 19.10.10, 8 W 244/10 - 40, Abruf-Nr. 104105.
Erfüllungsort: siehe Nacherfüllung
Fahrbereit: Zur Bedeutung des „Ja“- Kreuzes beim Kauf eines gebrauchten Pkw vom Händler OLG Düsseldorf 25.3.10, I-18 U 1/08, Abruf-Nr. 101721.
Fahrleistung/Gesamtlaufleistung: Die Funktionsunfähigkeit des Km-Zählers ist für sich allein ein Sachmangel (LG Hamburg 26.3.10, 322 O 222/09, Abruf-Nr. 104103).
Farbe: USA-Import (neue Corvette) bestellt in blue metallic, geliefert in black = erheblicher Mangel (BGH VA 10, 92).
Fehlschlagen der Nacherfüllung: siehe Rücktritt
Fernabsatz: Auch für den Autokauf relevant die Wasserbett-Entscheidung BGH 3.11.10, VIII ZR 337/09, Abruf-Nr. 103791: Keine Wertersatzpflicht bei Widerruf, wenn der Wertverlust ausschließlich eine Folge der Prüfung ist.
Feststellungsklage: Die Umstellung von einer Leistungs- auf eine Feststellungsklage, gerichtet auf die Feststellung der Rücktrittsberechtigung, kann zulässig sein (OLG München 1.9.10, 3 U 2432/10, Abruf-Nr. 104106); s. auch OLG Saarbrücken 9.9.10, 8 U 367/09 - 92, Abruf-Nr. 104025 (Rücktritt des Leasingnehmers).
Finanzierter Kauf: siehe Rücktritt/Rückabwicklung
Fristsetzung (Notwendigkeit/Entbehrlichkeit): siehe Rücktritt und Schadenersatz
Garantie: siehe Beschaffenheitsgarantie
Gutglaubenserwerb: Verneint vom OLG Koblenz in einem Fall, in dem ein unterschlagenes Wohnmobil unter Vorlage der ZB II (Brief) unter falschem Namen veräußert wurde (4.11.10, 5 U 883/10, Abruf-Nr. 104107); s. auch OLG Hamm 20.7.10, I-28 U 2/10, Abruf-Nr. 104108 (Lkw-Verkauf).
Internationaler Kauf: Zur internationalen Zuständigkeit s. BGH 11.5.10, VIII ZR 212/07, NJW-RR 10, 1217 (Werklieferungsvertrag) und 23.6.10, VIII ZR 135/08, Abruf-Nr. 102453 (grenzüberschreitender Versendungskauf). Deutsches Recht ist auf den Kauf eines Pkw in den USA zumal dann anwendbar, wenn der Wagen in Deutschland umgerüstet werden soll (BGH VA 10, 92 unten).
Internet: Bei vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion (hier: Problem mit „Paypal“) kann ein Kaufvertrag zustande kommen, und zwar mit dem im Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden (AG Gummersbach 28.6.10, 10 C 25/10, Abruf-Nr. 102147); siehe auch Beschaffenheitsvereinbarung.
Inzahlungnahme:
Leasing: Der Leasingnehmer, der wegen eines Mangels den Rücktritt vom Kauf erklärt hat, ist erst dann zur vorläufigen Einstellung der Ratenzahlung berechtigt, wenn er aus dem erklärten Rücktritt klageweise gegen den Händler vorgeht, falls dieser den Rücktritt nicht akzeptiert (BGH VA 10, 131). Zur Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers/Leasingnehmers nach § 377 HGB OLG Saarbrücken 9.9.10, 8 U 367/09 - 92, Abruf-Nr. 104025.
Nacherfüllung:
Nutzungsausfall (Schadenersatz): siehe Schadenersatz
Nutzungsersatz (Gebrauchsvorteile): 0,4 Prozent (= 250.000 km) bei MB ML 280 CDI (OLG Köln 27.4.10, 15 U 185/09, Abruf-Nr. 102413); zum Abschlag bei „gestörter“ Nutzung s. OLG Hamm 5.8.10, I-28 U 22/10, Abruf-Nr. 104109 (bei nur sporadischem „Ruckeln“ und Ausgehen vor Ampel verneint).
Nutzungsersatz (Kapitalnutzen): Nur aus dem Nettokaufpreis gezogene Nutzungen (Anlagezinsen wie ersparte Zinsen) sind zu erstatten, wobei der gezahlte Einkaufspreis abzuziehen ist (OLG Hamm 5.8.10, I-28 U 22/10, Abruf-Nr. 104109, Rev. zugel.).
Rechtskraft: Die Rechtskraft eines Gewährleistungsansprüche verneinenden Urteils hindert im späteren Zahlungsprozess des Verkäufers die Prüfung auch solcher Mängel, mit denen der Käufer im Vorprozess an Präklusionsvorschriften gescheitert ist (OLG Koblenz 6.4.10, 5 U 188/10, Abruf-Nr. 104110).
Rücktritt:
Sachmangel: Ja: Fehlen von ESP bei Reimport (LG Karlsruhe 30.7.10, 5 O 97/10, Abruf-Nr. 103060); Nichtfunktionieren der Warnleuchte (Dieselpartikelfilter), OLG Stuttgart 7.7.10, 3 U 82/09, Abruf-Nr. 103828 (abschließende Entscheidung zu BGH VA 09, 75); Nein: geringere Leistung eines auf Gasbetrieb umgerüsteten Pkw (LG Osnabrück 27.9.10, 2 O 2244/09, Abruf-Nr. 103442); „Eigenlenkverhalten“ - Versatz von ca. 1 m pro 100 m - bei neuem Citroen C 4 (KG 1.3.10, 12 U 126/09, Abruf-Nr. 103275). Siehe auch „Beschaffenheitsvereinbarung“ und „Verschleiß“.
Schadenersatz:
Schadenpauschalierung: Gebilligt hat BGH VA 10, 92 die Klausel in Gebrauchtwagen-AGB, wonach dem Käufer (nur) das Recht eingeräumt ist, einen geringeren Schaden nachzuweisen, nicht aber, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist. Hinweis: Die Neufassung (3/08) trägt dem Gesetzeswortlaut voll Rechnung. Ob die Zehnprozent-Klausel der Höhe nach angemessen ist (Nr. 5a), hat der BGH nicht geprüft, sein Urteil kann aber als Billigung verstanden werden.
Steuer/Versicherung: nicht erstattungsfähig bei pflichtwidrigem Unterlassen der Fahrzeugabmeldung (BGH VA 10, 91).
Unfallfreiheit/Unfallschaden: Zur Bedeutung der Angabe „reparierter Heck- und Seitenschaden ca. 2600 EUR“ in der Formularrubrik „Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer“ OLG Frankfurt a.M. 3.11.10, 15 U 116/10, Abruf-Nr. 104112; s. auch OLG München 29.9.10, 20 U 2761/10, Abruf-Nr. 103718 (B2B mit mündlicher Unfallfrei-Erklärung).
Untersuchungspflicht: bejaht für Händler, der Vorschädigung kennt (BGH VA 10, 91 Tz. 29).
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB): auch im Anschluss an Nachbesserungsarbeiten OLG Saarbrücken 9.9.10, 8 U 367/09 - 92, Abruf-Nr. 104025.
Verbrauchsgüterkauf: Nicht jeder Unternehmer ist ein solcher i.S.d. Verbrauchsgüterkaufrechts (AG Hannover DAR 10, 208 - Bistroinhaber); s. auch KG DAR 10, 521 (Agentur-/Umgehungsgeschäft).
Vermittlungsvertrag: Zur Rechtsnatur des Vertrags und zur Zulässigkeit einer „Werbemittel- und Platzmietpauschale“ OLG Stuttgart 24.3.10, 3 U 188/09, Abruf-Nr. 102412.
Verschleiß
Vorbesitzer (Anzahl): Der formularvertragliche Zusatz „soweit bekannt“ macht eine Angabe zur Zahl der Vorbesitzer zu einer bloßen Wissensmitteilung (keine Beschaffenheitsvereinbarung), so BGH 2.11.10, VIII ZR 287/09, Abruf-Nr. 104114.
Vorbenutzung (privat/gewerblich): Kein Mangel und auch keine Offenbarungspflicht bei einem 2 ½ Jahre von einem Pflegedienst benutzten Pkw (LG Kassel 27.4.10, 7 O 2091/08, Abruf-Nr. 101722); siehe auch Werbung/Jahreswagen.
Vorführwagen: Zur Bedeutung des Begriffs BGH VA 10, 181 - Wohnmobil.
Werbung, irreführende: Wer in einer allgemein zugänglichen Internetbörse (hier: mobile.de) Gebrauchtwagen anbietet, muss den Endpreis mit Umsatzsteuer angeben (BGH 29.4.10, I ZR 99/08, Abruf-Nr. 103733). Die Anzeige „Jahreswagen 1 Vorbesitzer, 1. Hand“ ist bei einem als Mietwagen eingesetzten Pkw unzulässig (OLG Hamm 20.7.10, I-4 U 101/10, Abruf-Nr. 103382; ähnlich OLG Oldenburg 16.9.10, 1 U 75/10, Abruf-Nr. 103469; abw. OLG Nürnberg 22.7.10, 3 U 882/10, Abruf-Nr. 102135).
Widerruf: Bei einem Haustürgeschäft ist der Beginn der Widerrufsfrist nicht vom Zustandekommen des Vertrags abhängig (BGH NJW 10, 3503 - Werkvertrag). Achtung! § 355 BGB ist per 11.6.10 geändert.
Zahnriemen: Siehe Aufklärungspflicht und Verschleiß.
Zurückweisungsrecht: Ob der Käufer eines neuen Pkw diesen nur bei Vorliegen eines erheblichen, zum Rücktritt berechtigenden Mangels zurückweisen darf, lässt BGH VA 10, 92 (unten) offen. |