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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Autokauf

    Grundsatzentscheidung zur (Kfz-)Auktion im Internet

    | Versteigerungsangebote bei einer Internet-Auktion sind auch dann verbindlich, wenn der erzielte Preis deutlich unter dem Verkehrswert bleibt. Will der Anbieter solche Verkäufe unter Wert ausschließen, muss er im Rahmen der Versteigerungsausschreibung einen Mindestgebotswert festschreiben (BGH 7.11.01, VIII ZR 13/01). (Abruf-Nr. 011334) |