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  • 17.11.2021 · Nachricht · Autokauf

    „eBay-Abbruchjäger“: nicht immer sittenwidrig

    | Ein „eBay-Abbruchjäger“ handelt nicht per se sittenwidrig. Das bloße Ausnutzen der Chancen und Risiken einer Internetauktion (etwa durch die Abgabe einer Vielzahl von niedrigen Geboten) ohne hinzukommende besondere Umstände reicht nicht aus, um ein Bieterverhalten in der Gesamtwürdigung als von der Rechtsordnung zu missbilligen einzustufen (BGH 20.7.21, VIII ZR 91/19, Abruf-Nr. 225625 ). |