01.04.2001 · Fachbeitrag · Berufung
Keine Annahmeberufung bei Freispruch auf Antrag der Staatsanwaltschaft
| Hat das AG entsprechend dem Antrag des Sitzungsvertreters der StA den Angeklagten freigesprochen und legt der Nebenkläger gegen das Urteil Berufung ein, so ist auch dann kein Fall der Annahmeberufung gegeben, wenn die StA in ihrem vorausgegangenen Strafbefehlsantrag eine Geldstrafe von nicht mehr als 30 Tagessätzen beantragt hatte (OLG Stuttgart, 22.8.00, 4 Ws 157/00, rkr., NStZ-RR 01, 84). (Abruf-Nr. 010351) |
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