01.08.2007 | Drogenfahrt
Feststellung des Führens eines Kfz unter der Wirkung eines berauschenden Mittels
Für die Feststellung des Kfz-Führens unter der Wirkung von Cannabis reicht es nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt, ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (OLG Brandenburg 30.3.07, 1 Ss (OWi) 291 B/06, Abruf-Nr. 072129). |
Praxishinweis
Auch das OLG Brandenburg hat sich damit der Rspr. des BVerfG (VA 05, 48, Abruf-Nr. 050339) angeschlossen (dazu VA 07, 90 m.w.N.).
Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 147 | ID 110766