Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2007 | Drogenfahrt

    Feststellung des Führens eines Kfz unter der Wirkung eines berauschenden Mittels

    Für die Feststellung des Kfz-Führens unter der Wirkung von Cannabis reicht es nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt, ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (OLG Brandenburg 30.3.07, 1 Ss (OWi) 291 B/06, Abruf-Nr. 072129).

     

    Praxishinweis

    Auch das OLG Brandenburg hat sich damit der Rspr. des BVerfG (VA 05, 48, Abruf-Nr. 050339) angeschlossen (dazu VA 07, 90 m.w.N.).  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 147 | ID 110766