01.05.2000 · Fachbeitrag · Eingriff in den Straßenverkehr
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nur bei bewusster Zweckentfremdung des Kfz
| Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt nicht vor, wenn der Eingriff erfolgt, um den Fahrer zu einem verkehrsgerechten Verhalten anzuhalten (OLG Hamm, Beschl. v. 21.3.2000, 4 Ss 121/2000, NJW 2000, 2686). (Abruf-Nr. 001046) |
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