01.02.2007 | Entbindungsantrag
Entbindungsantrag zu Beginn der Hauptverhandlung
Der Antrag, den Betroffenen vom (persönlichen) Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden, kann auch noch zu Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden, so lange noch nicht zur Sache verhandelt worden ist (KG 26.10.06, 2 Ss 243/06 - 3 Ws (B) 501/06, Abruf-Nr. 070099). |
Praxishinweis
Es ist – soweit ersichtlich – übereinstimmende Meinung aller Obergerichte, dass diese Vorgehensweise zulässig ist (zuletzt OLG Hamm VA 06, 199, Abruf-Nr. 062912).
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 37 | ID 90743