01.08.2003 · Fachbeitrag · Ermittlungsverfahren
Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile
| Für Strafverteidiger ist die Einstellung des Verfahrens möglichst bereits im Ermittlungsverfahren der Königsweg, auf dem es „möglichst geräuschlos“ beendet werden kann. Leider wird dieser Weg gerade in Verkehrsstrafsachen häufig übersehen, was sicherlich auch daran hängt, dass die Ermittlungsbehörden die Verfahren weitgehend formalisiert betreiben. Wir stellen Ihnen die in der Praxis in Zusammenhang mit der Einstellung des Verfahrens auftretenden Fragen dar und nehmen dabei insbesondere auch zu den Vor- und Nachteilen einer Einstellung für den Mandanten Stellung. |
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