01.10.2006 | Fahren ohne Fahrerlaubnis
Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen im Umfang ihrer Berechtigung mit einer im EU-Ausland erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge im Inland führen, es sei denn, dass auf Grund einer nachträglich ergangenen rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, § 21 StVG; § 28 FeV (OLG Düsseldorf 24.4.06, III-5 Ss 133/05 - 91/05 IV, Abruf-Nr. 062278). |
Praxishinweis
Zur Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis siehe auch die „Halbritter-Entscheidung“ des EuGH (VA 06, 120, Abruf-Nr. 061594).
Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 177 | ID 91074