Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2007 | Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Führerscheintourismus nicht eingeschränkt durch neue EU-Richtlinie

    Die Richtlinie 2006/126/EG dient u. a. dem Zweck, den „Führerscheintourismus“ zu bekämpfen. Neben dieser Richtlinie gilt aber die Richtlinie 91/439/EWG bis zum 19.1.2013 fort. Diese „Doppelbödigkeit“ der gemeinschaftsrechtlichen Ausgangssituation ist grundsätzlich zu beachten, da die Gerichte bei Entscheidungen von der im Zeitpunkt ihrer Beschlussfassung bestehenden Sach- und Rechtslage auszugehen haben. Damit ist derzeit für die Beurteilung der Gemeinschaftsrechtskonformität eines Bescheides die Richtlinie 2006/126/EG teils überhaupt noch nicht anwendbar (BayVGH 22.2.07, 11 CS 06.1644, Abruf-Nr. 072125).

     

    Praxishinweis

    Die mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis im Ausland zusammenhängenden Fragen sind in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten (vgl. die Nachweise in VA 07, 52 (Stichwort „Ausländische Fahrerlaubnis“). Es geht dabei insbesondere um die Frage des Rechtsmissbrauchs. Zu dessen Bekämpfung soll u.a. die „neue“ Richtlinie 2006/126/EG (Abruf-Nr. 072135) dienen. Diese ist zwar in Kraft getreten. Daneben gelten die „alten“ Vorschriften aber noch fort und sind noch anwendbar (so auch Thoms DAR 07, 287; a.A. VG Düsseldorf DAR 07, 279).  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 145 | ID 110763