01.11.2007 | Fahrtenbuchauflage
Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage
1. Eine Fahrtenbuchauflage ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h auf einer Bundesautobahn unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit regelmäßig gerechtfertigt. |
2. Ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht steht der Fahrtenbuchauflage nicht entgegen. |
(OLG Saarland 25.5.07, 1 B 121/07, Abruf-Nr. 073036) |
Praxishinweis
Nach OVG Bremen (1.8.07, 1 A 465/06, Abruf-Nr. 073037) reicht auch bereits die Überschreitung der auf einer Autobahn festgesetzten Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h. Wir haben über die mit der Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO zusammenhängenden Fragen in VA 06, 49 berichtet.
Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 204 | ID 114272