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  • 01.11.2007 | Fahrtenbuchauflage

    Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage

    1. Eine Fahrtenbuchauflage ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h auf einer Bundesautobahn unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit regelmäßig gerechtfertigt.  
    2. Ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht steht der Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.  
    (OLG Saarland 25.5.07, 1 B 121/07, Abruf-Nr. 073036)  

     

    Praxishinweis

    Nach OVG Bremen (1.8.07, 1 A 465/06, Abruf-Nr. 073037) reicht auch bereits die Überschreitung der auf einer Autobahn festgesetzten Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h. Wir haben über die mit der Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO zusammenhängenden Fragen in VA 06, 49 berichtet.  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 204 | ID 114272