01.09.2002 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot bei Schwerbehinderten?
| Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer BAB von 45 km/h kommt aus-nahmsweise das Absehen vom Regelfahrverbot gegen Verdoppelung der Geldbuße in Frage, wenn keine Eintragungen im Verkehrszentralregister vorliegen und das Fahrverbot den zu 70 Prozent schwerbehinderten Betroffenen schwer treffen würde (AG Göttingen 3.9.01, 34 OWi 344/01, rkr., DAR 02, 281). (Abruf-Nr. 020774) |
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