01.10.2002 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt
| Bei einer Trunkenheitsfahrt nach § 24a StVG kommt ein Absehen vom Fahrverbot nur ausnahmsweise in Betracht. Erforderlich sind dafür nach der Rspr. der Obergerichte Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände (OLG Hamm 3.6.02, 2 Ss OWi 316/02, rkr) (Abruf-Nr. 020675) |
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