01.03.2004 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Augenblicksversagen in Tempo-30-Zone
| Den tatrichterlichen Feststellungen muss, wenn ein Augenblicksversagen ausgeschlossen sein soll, zu entnehmen sein, auf Grund welcher konkreten Umstände der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung in einer verkehrsberuhigten Zone hätte erkennen können. Das gilt vor allem, wenn der Betroffene die Zone zunächst als Fußgänger aufgesucht hat, um seinen dort von einem anderen abgestellten Pkw abzuholen (BayObLG 22.10.03, 2 ObOWi 551/03, Abruf-Nr. 040147). |
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