01.07.2002 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Beschränkung der Rechtsbeschwerde und Augenblicksversagen
| Bei der Verhängung eines Regelfahrverbots nach § 2 BKatV ist die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn dem angefochtenen Urteil nicht entnommen werden kann, ob das vom Betroffenen geltend gemachte Augenblicksversagen ausgeschlossen ist (OLG Köln 25.1.02, Ss 16/02 [B]; rkr.; VRS 102, 212). (Abruf-Nr. 020604) |
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