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  • 01.10.2005 | Fahrverbot

    Beschränkung des Fahrverbots auf einzelne Fahrzeugarten (hier: Geldtransportfahrzeug)

    Geldtransportfahrzeuge stellen eine Fahrzeugart i.S.d. § 44 Abs. 1 S. 1 StGB dar. Bei Prüfung der Beschränkbarkeit des Fahrverbotes auf einzelne Fahrzeugarten ist einzig auf die hierdurch entfaltete erzieherische Wirkung abzustellen (AG Lüdinghausen 14.6.05, 16 Cs 81 Js 583/05 – 67/05, Abruf-Nr. 052583).

     

    Praxishinweis

    Wir haben über die mit der Beschränkung der Entziehung der Fahrerlaubnis zusammenhängenden Fragen in VA 03, 136, berichtet (vgl. wegen weiterer Nachweise auch Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., Rn. 2024 ff.; Krumm DAR 04, 56, 57; s. auch OLG Naumburg VA 04, 13, Abruf-Nr. 032159).  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 180 | ID 91055