01.12.2006 | Fahrverbot
Einfahren in Kreuzungsbereich bei Blendung
Wer als Fahrzeugführer ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen in einen Kreuzungsbereich einfährt, ohne erkennen zu können, welches Lichtzeichen der Ampel aufleuchtet, handelt grundsätzlich grob verkehrswidrig und verantwortungslos, so dass die Voraussetzungen für die Verhängung des Regelfahrverbots vorliegen (OLG Hamm 12.7.06, 2 Ss OWi 411/06, Abruf-Nr. 063204). |
Praxishinweis
Die Entscheidung entspricht der st. Rspr. des OLG Hamm (vgl. z.B. NZV 96, 327). Zum atypischen Rotlichtverstoß s. VA 00, 46.
Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 213 | ID 91145