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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Erforderlicher Umfang der Begründung der Fahrverbotsentscheidung

    | Auch im OWi-Verfahren muss die Rechtsfolgenentscheidung so begründet werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht zur Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs dem Urteil entnehmen kann, welche tatrichterliche Erwägungen der Bemessung der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots zu Grunde liegen (OLG Hamm 9.12.03, 3 Ss OWi 781/03, rkr., Abruf-Nr. 040225). |