01.09.2003 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Erschütterung der Indizwirkung nur bei im Übrigen regelgemäßem Verhalten
| Die Einschränkung der indiziellen Wirkung der Verwirklichung des Regelbeispiels bei einer i.S.d. Regeltatbestände der BKatV qualifizierten Überschreitung der durch Vorschriftszeichen 274 beschränkten Geschwindigkeit gilt nur, wenn der Kfz-Führer die ohne das Vorschriftszeichen maßgebliche Höchstgeschwindigkeit einhält (OLG Frankfurt 18.2.03, 2 Ss OWi 1/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031643) |
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