01.06.2001 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Fahrverbot wegen eines beharrlichen Verstoßes
| Der Vorwurf einer beharrlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ist bei der ersten Wiederholung nicht gerechtfertigt, wenn das Verschulden bei der früheren Begehung gering war. Liegt die wegen eines früher begangenen Verkehrsverstoßes verhängte Geldbuße unter dem Regelsatz, so spricht alles dafür, dass das damals erkennende Gericht nur ein geringes Verschulden des Betroffenen festgestellt hat (OLG Düsseldorf 22.1.01, 2b Ss (OWi) 348/00 - (OWi) 122/00 I, rkr.). (Abruf-Nr. 010627) |
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