01.03.2004 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Kein Absehen vom Fahrverbot bei bloßer Aufklärungshilfe
| Die bloße Aufklärungshilfe des Betroffenen, die zur Feststellung seiner Täterschaft führt, begründet für sich genommen nicht die Schlussfolgerung, dass die mit dem Fahrverbot regelmäßig beabsichtigte "Denkzettelmaßnahme" nicht notwendig wäre, um ihn zukünftig zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr anzuhalten. Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Gebot materieller Gerechtigkeit muss das Absehen vom Fahrverbot in Fällen des bereits indizierten groben bzw. beharrlichen Pflichtverstoßes auf Ausnahmen beschränkt sein (OLG Hamm 20.11.03, 3 Ss OWi 743/03, Abruf-Nr. 040219). |
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