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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Kein Fahrverbot trotz Rotlichtverstoß?

    | Der Bußgeldkatalog unterscheidet in Nr. 34 zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß. Während der ein-fache Rotlichtverstoß „nur“ mit einer Geldbuße von 100 DM geahndet wird, zieht der qualifizierte Rotlichtverstoß (Überfahren des Rotlichts nach mehr als einer Sekunde oder unter Gefährdung anderer) neben der höheren Geldbuße von 250 DM meist auch ein Regelfahrverbot nach sich. |