01.10.2005 | Fahrverbot
Ortseingangschild übersehen: Augenblicksversagen?
Die Anordnung eines Regelfahrverbotes (§ 4 BKatV) aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt bei einem Augenblicksversagen nicht in Betracht. Hat ein Kraftfahrer ein Ortseingangsschild übersehen und musste sich ihm aufgrund äußerer Umstände (vorhergehender Geschwindigkeitsrichter, Bebauung) nicht aufdrängen, dass er sich innerorts befand, ist die Annahme eines Augenblicksversagens nicht zu beanstanden (OLG Dresden 2.6.05, Ss (OWi) 249/05, Abruf-Nr. 052577). |
Praxishinweis
Zum Augenblicksversagen und zum Blitzen am Ortseingangsschild s. unsere Schwerpunktbeiträge VA 01, 169 ff., 03, 14 ff.
Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 177 | ID 91041