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  • 23.10.2008 | Fahrverbot

    Schwerbehinderter: Absehen vom Fahrverbot

    Allein der Umstand, dass der Betroffene schwerbehindert und auf die Benutzung von Gehhilfen angewiesen ist und er an einem Aufbauseminar einer Fahrschule teilgenommen hat, rechtfertigt ein Absehen vom Regelfahrverbot nicht (OLG Hamm 16.6.08, 5 Ss OWi 280/08, Abruf-Nr. 082619).

     

    Praxishinweis

    Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Schwerbehinderten siehe auch schon OLG Hamm DAR 99, 325 = VRS 97, 69. Zum (verneinten) Absehen vom Fahrverbot nach Teilnahme an einem Aufbauseminar: OLG Bamberg VA 08, 120.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 194 | ID 122330