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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Finanzierung

    Wer muss das Familienauto bezahlen?

    | Unterzeichnen Eheleute einen Kreditvertrag zur Finanzierung des Kaufs eines ihren finanziellen Verhältnissen entsprechenden Pkw, der zur Gestaltung und Bewältigung des täglichen Lebens benutzt werden soll, als "Kreditnehmer" und weisen sie die Bank gemeinsam zur Überweisung des Geldes an den Kfz-Händler an, so ist die Ehefrau als Mitdarlehensnehmerin und nicht als bloße Mithaftende anzusehen, auch wenn der Kaufvertrag über den Pkw vom Ehemann allein abgeschlossen worden ist (BGH 23.3.04, XI ZR 114/03, BB 04, 1414, Abruf-Nr. 041293). |