01.08.2002 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenkauf
Haftung für falsche Internetanzeige
| Ein Gebrauchtwagenhändler, der einen Pkw in einer Internetanzeige mit gewissen Extras und technischen Ausstattungsdetails beschreibt, kann sich auf einen Ausschluss der Gewährleistung nicht berufen (§ 476 BGB a.F.), wenn er konkret wusste, dass der Pkw die angepriesene Beschaffenheit nicht hat. Gleiches gilt, wenn er den Pkw auf das Vorhandensein der mitgeteilten Beschaffenheitsmerkmale nicht überprüft hat, er die entsprechenden Angaben in der Internetanzeige also „ins Blaue hinein“ gemacht hat (LG Köln 10.1.02, 15 O 237/01, DAR 02, 272). (Abruf-Nr. 020784) |
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