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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Parteianhörung als Beweisaufnahme

    | Eine Parteianhörung nach § 141 ZPO löst ausnahmsweise die Beweisgebühr aus, wenn ihr Ergebnis vom Gericht als Beweisaufnahme gewertet wird (KG 21.10.02, 27 W 340/02, NJW-RR 03, 1215, 61, Abruf-Nr. 040087). |