01.11.2004 · Fachbeitrag · Gefährdung des Straßenverkehrs
Falsches Einfahren in eine Einbahnstraße
| Fährt ein Pkw-Fahrer entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße ein, so liegt hierin keine Missachtung der Vorfahrt i.S.d. § 315c Abs. 2 Nr. 2 StGB. Der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 315c Abs. 2 Nr. 2 f StGB bezüglich Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Regelungslücke bewusst gesehen und geschlossen, so dass im innerstädtischen Verkehr kein Raum für die Annahme der Verwirklichung der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung in solchen Fällen besteht (KG 5.5.04, 1 Ss 6/04, Abruf-Nr. 041874). |
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